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   LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06 ER   

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https://dejure.org/2006,7779
LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06 ER (https://dejure.org/2006,7779)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.07.2006 - L 9 SO 24/06 ER (https://dejure.org/2006,7779)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - L 9 SO 24/06 ER (https://dejure.org/2006,7779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 S 1 SGB 12, § 27 Abs 3 SGB 12, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 1 S 2 SGB 12, § 61 Abs 5 Nr 4 SGB 12
    Sozialhilfe - kranker bzw behinderter Mensch - Nichtvorliegen eines Grundpflegebedarfs - Haushaltshilfe - Hilfe zur Pflege - Vorrangigkeit - kein Leistungsausschluss für Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Gewährung der Kosten für eine Haushaltshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund im Verafahren des einstweiligen Rechtschutzes; Glaubhaftmachung aller Voraussetzungen des einstweiligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege, Kosten für eine Haushaltshilfe, Leistungsausschluss für Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 7 SO 509/06

    Abgrenzung der Leistungen nach SGB 2 und der Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    3. Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende sind von der Gewährung von Hilfe zur Pflege nicht ausgeschlossen (Anschluss an LSG Baden-Württemberg vom 07.03.2006 - L 7 SO 509/06 ER-B).

    Ist die Antragstellerin danach Inhaberin eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, ist sie nach § 5 Abs. 2 SGB II und § 21 Satz 1 SGB XII lediglich von Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches (§§ 27 -40 SGB XII) ausgeschlossen, zu denen die Hilfe zur Pflege (§§ 61 -66 SGB XII) nicht zählt (LSG Baden-Württemberg vom 7. März 2006 - L 7 SO 509/06 ERB -).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 12. Mai 2005 -1 BvR 569/05).
  • LSG Hessen, 07.12.2005 - L 7 AS 81/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit - illegale

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Der Umstand des Überlebens ohne die verweigerte Hilfe ist Hilfesuchenden nicht entgegenzuhalten (Hessisches Landessozialgericht vom 7. Dezember 2005 - L 7 AS 81/05 ER sowie 102/05 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Deshalb sei in Fällen streitiger Leistungsträger-Zuständigkeit nach Anrufung der Einigungsstelle eine erweiternde Auslegung des § 70 Abs. 1 SGB XII dahingehend geboten, unter diese Vorschrift auch einzelne Haushaltsverrichtungen zu subsumieren (Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER).
  • SG Stuttgart, 29.09.2005 - S 21 SO 5122/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung des beigeladenen Trägers -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Aufgrund dieser spezialgesetzlichen Vorschrift für Fälle, in denen nur einzelne Tätigkeiten nicht verrichtet werden könnten, sei für eine erweiternde Auslegung kein Raum (Bezugnahme auf SG Hamburg vom 13. Juni 2005 - S 51 SO 267/05 ER - SG Stuttgart vom 29. September 2005 - S 21 SO 5122/05 ER -).
  • SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung einer Haushaltshilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Aufgrund dieser spezialgesetzlichen Vorschrift für Fälle, in denen nur einzelne Tätigkeiten nicht verrichtet werden könnten, sei für eine erweiternde Auslegung kein Raum (Bezugnahme auf SG Hamburg vom 13. Juni 2005 - S 51 SO 267/05 ER - SG Stuttgart vom 29. September 2005 - S 21 SO 5122/05 ER -).
  • OVG Saarland, 04.12.2000 - 3 R 35/99
    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06
    Das wirtschaftlich einheitliche Begehren auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe ist vielmehr nach allen drei im SGB XII normierten Anspruchsgrundlagen zu prüfen (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, § 61 Rdnr. 26; so bereits zum BSHG, Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 4. Dezember 2000 - 3 R 35/99 -).
  • LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Aufwendung der Pflegeperson -

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das Begehren auf Übernahme der 470 EUR monatlich für eine Haushaltshilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nach allen nach dem SGB XII in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen ist (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, § 61 Rn. 26; Hessisches Landessozialgericht - HLSG -, Beschluss vom 4. Juli 2006 - L 9 SO 24/06 ER).
  • SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 90/06

    Sozialhilfe

    Hilfe zur Pflege können deshalb auch solche Personen beanspruchen, die - wie die Klägerin - keinen Grundpflegebedarf nach § 61 Abs. 5 Nrn. 1 bis 3 SGB XII, sondern einen ausschließlich hauswirtschaftlichen Hilfebedarf nach § 61 Abs. 5 Nr. 4 SGB XII haben (Hessisches LSG, Beschluss vom 04.07.2006 - L 9 SO 24/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2006 - L 13 AS 1708/06 ER-B).
  • SG Freiburg, 06.06.2008 - S 12 AS 860/06

    Arbeitslosengeld II - Betreuungs- (Service-, Grundleistungs-) Pauschale keine

    In diesem Zusammenhang ist jeder messbare Aufwand relevant (Hessisches LSG, Beschluss vom 4.7.2006, Az. L 9 SO 24/06 ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de ).
  • SG Duisburg, 19.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05

    Sozialhilfe

    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).
  • SG Duisburg, 06.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05

    Zahlung eines monatlichen Betrages für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe;

    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).
  • SG Duisburg, 09.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05
    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).
  • SG Oldenburg, 25.09.2006 - S 2 SO 138/06
    Das wirtschaftlich einheitliche Begehren auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe ist vielmehr nach allen drei im SGB XII normierten Anspruchsgrundlagen zu prüfen (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 61 Rdnr. 26a; so bereits zum BSHG Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. Dezember 2000 - 3 R 35/99; LSG Hessen, Beschluss vom 4. Juli 2006 - L 9 SO 24/06 ER).
  • SG Oldenburg, 15.02.2007 - S 2 SO 299/05
    Das wirtschaftlich einheitliche Begehren auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe ist vielmehr nach allen drei im SGB XII normierten Anspruchsgrundlagen zu prüfen (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 61 Rdnr. 26a; so bereits zum BSHG Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. Dezember 2000 - 3 R 35/99; LSG Hessen, Beschluss vom 4. Juli 2006 - L 9 SO 24/06 ER).
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